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Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler
Architekt muss Baustoffe nicht selbst prüfen: Urteile aus der Immobilienwirtschaft
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Architekt muss Baustoffe nicht selbst prüfen
Die Planungstätigkeit eines Architekten umfasst die Auswahl der geeigneten Materialien. Dabei muss er nicht sämtliche Baustoffe durch ein Labor auf das Vorhandensein der vom Hersteller zugesicherten Angaben überprüfen lassen. Liegt ein Datenblatt des Herstellers vor, darf sich der Architekt auf dessen Angaben verlassen. Hier berief sich der Architekt auf ein Datenblatt, das die Fliesen für eine Sauna – unzutreffend – als säurebeständig auswies. Der Kläger verlangte daraufhin einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung – teilweise ohne Erfolg. Denn wäre es die Pflicht des Architekten, alle Baustoffe zu überprüfen, wäre die Durchführung von Bauvorhaben praktisch unmöglich. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20. September 2021, Az. 4 U 199/20
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